Weiteres Vorgehen bei den KfW-Förderprogrammen zur Gebäudeenergieeffizienz

Bildquelle: KfW-Bildarchiv/Thorsten Futh

UPDATE 01.02.2022: Genehmigung aller bis zum 24.01.2022 gestellten, förderfähigen KfW-Förderanträge nach BEG!

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 01.02.2022 mitgeteilt hat, wird der Zusagestopp bei den KfW-Programmen zum energetischen Bauen aufgehoben. Alle bis zum 24. Januar 2022 gestellten, förderfähigen Anträge für die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude, darunter das überaus beliebte KfW-55-Programm im Neubau, werden genehmigt.

Am 24. Januar wurde der sofortige und umfassende Förderstopp für die KfW- Förderprogramme zur Gebäudeenergieeffizienz – Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40) und Energetische Sanierung – verkündet. Nicht betroffen davon ist die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung, die vom BAFA umgesetzt wird.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) steht mit dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesbauministerium in intensivem Kontakt dazu, wie bzw. dass für diese Förderprogramme zügig ein wieder verlässlicher Rahmen gewährleistet werden kann. Zentrale Forderungen sind:

•    Noch laufende Anträge sowohl für EH55 als auch für EH40 und Sanierungsmaßnahmen müssen entsprechend bisheriger Förderprogrammatik weiterhin entschieden werden. Hierfür sind die erforderlichen Haushaltsmittel sicherzustellen.
•    Für die EH40-Gebäude und Sanierungen müssen Anträge nach bisheriger Förderprogrammatik weiterhin gestellt werden können.
•    Die angekündigte Neujustierung der Bau- und Sanierungsförderung entsprechend den politischen Prioritäten der neuen Bundesregierung erlaubt keinen Zeitverzug; nicht zuletzt, um ansonsten drohenden Attentismus auf das unvermeidbare Mindestmaß zu verringern.
•    Der Übergang von der bisherigen zur neuen Förderprogrammatik muss bruchfrei erfolgen.
•    Oberste Priorität hat eine schnelle Lösung für alle vom aktuellen Förderstopp Betroffenen.

Aktuell zeichnet sich ab, dass das Bundeskabinett zeitnah die haushälterischen Vorkehrungen dazu treffen wird, dass sowohl die noch offenen Anträge nach geltendem Förderrecht beschieden und dann auch wieder neue Anträge – allerdings nur für EH40 und Sanierungsförderung – gestellt werden können.

Parallel prüfen Bundesregierung und KfW, ob ein Darlehensprogramm der KfW, das Kredite für die betroffenen Antragsteller bietet, die Lücke schließen könnte. EH55 wird künftig der gesetzliche Mindeststandard im Neubau sein und daher nicht mehr gefördert werden. Über die weitere Entwicklung werden wir zeitnah unterrichten.